Vermieter & Nachbarn
Rechtlich gesehen kann man in Deutschland überall dort Bienen halten, wo andere Menschen (z. B. Nachbarn) auch Hunde oder Tauben halten dürfen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Imkern auch in Städten ortsüblich ist und daher aus rechtlicher Sicht jede*r bis zu sechs Bienenvölker halten darf. Kurz gesagt: Imkern ist überall dort möglich, wo der Bebauungsplan es nicht ausdrücklich verbietet. Bevor du mit dem Imkern beginnst, solltest du in jedem Fall deine Vermieter*innen und Nachbar*innen über dein Vorhaben in Kenntnis setzen.
Vermieter
Um in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du deinen Vermieter oder deine Hausverwaltung wissen lassen, dass du vorhast Bienen in deinem Garten, auf deinem Dach oder auf deinem Balkon zu halten. Allgemein gilt, dass Bienen als Wildtiere keine Erwähnung in Mietverträgen finden. Die genaue rechtliche Situation stellt daher eine Grauzone dar.
Die BienenBox am Balkon kann grundsätzlich als außenhängender Blumenkasten betrachtet werden. Je nach Bundesland bedarf diese Art der Anbringung der Zustimmung des Vermieters (im besten Fall schriftlich).
Nachbarn
Wenn du direkte Nachbarn hast, solltest du sie in jedem Falle über dein Vorhaben informieren. Um auf alle möglichen Fragen bzw. Zweifel deiner Nachbarn eine Antwort zu finden, informierst du dich am Besten vorab in unserem Wissens-Bereich.
Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Nachbarn durch ein wenig grundlegende Aufklärungsarbeit – z.B.: über den Unterschied zwischen Wespen und Bienen – und die Aussicht auf ein Glas Honig freundlich stimmen. 🙂
Nutze gerne unser Infoblatt: Bienen halten in Wohngegenden, das du zum Beispiel auch im Flur deiner Mietergemeinschaft aushängen kannst.